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Zur Erhaltung der Gesundheit sind Sie während Ihrer Reise verpflichtet, die folgenden Verhaltensregeln und insbesondere die zusätzlichen Schutz- und Hygieneregeln in den jeweiligen Unterkünften einzuhalten (Stand 15.09.2021):

1.     Bei Anreise in Ihrer Unterkunft ist vorzulegen: Impfnachweis lt. Vorgabe, Nachweis einer überstandenen Covid-19 Erkrankung in den letzten 6 Monaten oder ein tagesaktueller negativer Corona-Test. Die Testpflicht entfällt ggfls. aufgrund der tagesaktuellen Inzidenzwerte in Ihrer Reiseregion (nähere Informationen finden Sie unter https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/).

2.     Um ggfls. die Testpflicht zu erfüllen, sind zulässig:
• Testnachweise von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Teststellen und –zentren). Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der einzelnen Landkreise über die Testzentren vor Ort, in denen kostenfreie Tests möglich sind.

• Ein Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung in der Unterkunft im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht. Neben einer Qualifikation durch einen entsprechenden Lehrgang sind für die Aufsichtsfunktion auch entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Selbsttests ausreichend. Die im Rahmen dieser betrieblichen Testung in der Unterkunft ausgestellten Nachweise zählen als tagesaktueller Testnachweis auch für andere Angebote.

Wichtig: Bei einem positiven Corona-Test ist eine Reiseteilnahme bzw. Fortsetzung der Reise nicht möglich und es gelten die regulären Stornierungsbedingungen. Um anfallende Stornierungskosten abzusichern raten wir unbedingt zu einem ausreichenden Versicherungsschutz.

3.     Bitte prüfen Sie selbst vor und während Ihrer Anreise die Bestimmungen im Zielgebiet bzw. direkt bei Ihrem Gastgeber (Hotel, Pension, Gasthaus).

4.     Halten Sie mind. 1,50 m Abstand zum Personal und anderen Personen.

5.     Gründliches und regelmäßiges Händewaschen mit Seife.

6.     Bitte benutzen Sie Desinfektionsmittel aus dem Spender, welches von den Unterkünften und im Restaurant bereitgestellt wird

7.     Husten und Niesen ins Taschentuch bzw. Ellenbeuge unter Einhaltung von mind. 1,50 m Abstand

8.     Mund-Nasen-Schutz sollte getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

9.     Schwimmbäder, Wellnessbereiche und Saunen bleiben bis auf Weiteres geschlossen

10.  Selbstbedienungen mit offenen bzw. losen Speisen an Buffets sind zum Teil im Rahmen von Allgemeinverfügungen untersagt, daher wird Sie die Unterkunft über die Art und Weise des Frühstücks informieren.

11.  Benutzte Taschentücher, Masken, Handschuhe, Hygieneartikel und Tests sind im Plastikbeutel über den Restmüll zu entsorgen.

12.  Aktuell kann es sein, dass durch das reduzierte Platzangebot bzw. erhöhten Bedarf an Servicekräften es zu längeren Wartezeiten in den Restaurants kommt. Daher empfehlen wir Ihnen zum Abendessen die Sitzplätze rechtzeitig vorher zu reservieren.

13.  Damit Sie auf Ihrer Reise unterwegs nicht auf die Einkehr in Restaurants angewiesen sind, empfehlen wir Ihnen sich vor Ort in den Unterkünften Lunchpakete für die Tagestour mitgeben zu lassen. Damit die Unterkunft die Möglichkeit hat die Lunchpakete vorzubereiten, ist eine Bestellung bei Anreise für den Folgetag  unbedingt notwendig. Falls nicht schon mit der Reisebuchung bestellt und bezahlt, zahlen Sie die Lunchpakete direkt in den Unterkünften vor Ort.

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team von CORSO… die reiseagentur, Jagdsteig 25, 01662 Meißen

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